LinguaVox koordiniert offizielle Übersetzungen Deutsch–Katalanisch und Katalanisch–Deutsch für Zwecke, bei denen eine durch die Generalitat habilitierte Fachkraft erforderlich ist. Das zuständige Departement führt ein Register der vereidigten Übersetzer und Dolmetscher für Katalanisch und andere Sprachen. LinguaVox erweitert dieses Angebot nicht auf andere Sprachkombinationen. Vor Beginn werden Zielinstitution, Dokumentart, Sprachrichtung, Verwendungszweck und Lieferform geklärt. Das Büro von LinguaVox in Barcelona schafft einen realen organisatorischen Bezug, ersetzt jedoch weder die öffentliche Habilitierung noch die Eintragung im Register.
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Habilitierung und Register der Generalitat
Die Generalitat verwaltet ein Register von Personen, die für vereidigte Übersetzungen und Dolmetschleistungen zum und vom Katalanischen habilitiert sind. Für Deutsch–Katalanisch wird geprüft, ob die ausgewählte Fachkraft für die benötigte Sprache und Modalität eingetragen ist. LinguaVox stellt keine eigene amtliche Ernennung aus. Die offizielle Wirkung beruht auf der Habilitierung, der korrekten Bestätigung und den für Katalonien geltenden formalen Anforderungen.
Dokumente für Verwaltung, Studium und Unternehmen
Typische Unterlagen sind Personenstandsurkunden, Diplome, Notenübersichten, Registerauszüge, Vollmachten, notarielle Urkunden, Gerichtsdokumente und Unternehmensnachweise. Bei katalanischen Institutionen können zusätzlich administrative Formulare oder Nachweise verlangt werden. Vor der Übersetzung wird geprüft, ob alle Seiten, Stempel, Siegel, Randvermerke und Anlagen vorliegen. Namen, Daten, Nummern und institutionelle Bezeichnungen werden besonders kontrolliert.
Deutsch–Katalanisch und Katalanisch–Deutsch
Die beiden Richtungen werden innerhalb der ausdrücklich vorgesehenen Kombination bearbeitet. Ein deutsches Dokument für eine katalanische Stelle benötigt eine katalanische Fassung. Ein katalanisches Dokument für eine deutsche Stelle kann jedoch anderen Anerkennungsregeln unterliegen, weil die empfangende Institution in Deutschland sitzt. LinguaVox fragt deshalb nach dem konkreten Empfänger. Die Sprachrichtung allein entscheidet nicht darüber, welche offizielle Form akzeptiert wird.
Katalanisch ist nicht Spanisch
Eine offizielle spanische Übersetzung ersetzt keine katalanische Fassung, wenn die empfangende Stelle ausdrücklich Katalanisch verlangt. Umgekehrt ist eine katalanische Übersetzung nicht automatisch für alle spanischen Verfahren die richtige Wahl. LinguaVox klärt Sprache und Institution vor Auftragserteilung. Allgemeine Katalanisch-Projekte werden über die Seite Katalanisch angeboten. Offizielle Deutsch–Spanisch-Übersetzungen für Spanien besitzen eine eigene Seite und einen anderen Ernennungsrahmen.
Scan, Original und Vollständigkeit
Für die Prüfung werden vollständige und gut lesbare Scans benötigt. Rückseiten, Stempel und handschriftliche Hinweise dürfen nicht fehlen. Unleserliche Angaben werden nicht ergänzt. Die empfangende Stelle kann ein Original, eine beglaubigte Kopie, eine Apostille oder weitere Nachweise verlangen. LinguaVox kann auf diese Punkte hinweisen, garantiert aber keine behördliche Anerkennung außerhalb des eigentlichen Übersetzungsauftrags.
Digitale und gedruckte Lieferung
Die gewünschte Lieferform wird vor Beginn vereinbart. Je nach Verfahren kann eine digital signierte Datei ausreichen oder ein Papierexemplar erforderlich sein. Entscheidend ist die Anforderung der empfangenden Stelle. Bei Versand werden Zieladresse und Termin berücksichtigt. Die bloße Zusendung einer PDF ersetzt keine Prüfung der formalen Vorgaben. LinguaVox vermeidet daher pauschale Aussagen zur Gültigkeit ohne Kenntnis des Verfahrens.
Büro in Barcelona und Projektkoordination
LinguaVox verfügt über ein bestätigtes Büro in Barcelona. Diese Präsenz erleichtert die Einordnung katalanischer Institutionen, Sprache und Dokumenttypen. Die offizielle Übersetzung wird dennoch ausschließlich von einer für Deutsch und Katalanisch habilitierten und registrierten Fachkraft erstellt. Projektmanagement, Dateiprüfung und Lieferung werden von LinguaVox koordiniert.
Angebot, Termin und Abgrenzung
Für ein Angebot werden vollständige Dateien, Sprachrichtung, Zielinstitution, Termin und Lieferform benötigt. Der Preis richtet sich nach tatsächlichem Umfang, Lesbarkeit und formaler Komplexität. Nicht jedes katalanische Rechts- oder Verwaltungsschreiben benötigt eine offizielle Übersetzung. Normale Fachtexte können als juristische Übersetzung bearbeitet werden. Der Hub Spanien zeigt weitere Leistungen, ohne die hier festgelegte Sprachkombination auszuweiten.
Prüfung der konkreten Habilitierung
Das öffentliche Register der Generalitat unterscheidet Sprache und Modalität. Vor der Beauftragung reicht deshalb nicht die allgemeine Aussage, eine Person sei vereidigte Übersetzerin oder vereidigter Übersetzer. Es muss geprüft werden, ob Deutsch und Katalanisch sowie die benötigte Übersetzungsrichtung von der Habilitierung erfasst sind. LinguaVox dokumentiert diese Prüfung im Projekt. Bei seltenen Kombinationen kann die Verfügbarkeit begrenzt sein. Ein realistischer Termin wird erst bestätigt, wenn eine geeignete registrierte Fachkraft die Unterlagen und den Umfang geprüft hat.
Abgleich von Namen und institutionellen Bezeichnungen
Katalanische und deutsche Dokumente können unterschiedliche Formen von Personennamen, Ortsnamen oder Behördenbezeichnungen verwenden. Diese Unterschiede werden nicht stillschweigend vereinheitlicht. LinguaVox prüft, ob eine offizielle katalanische Form, eine deutsche Entsprechung oder eine nachvollziehbare Beibehaltung erforderlich ist. Bei widersprüchlichen Angaben wird vor der Fertigstellung nachgefragt. Das gilt auch für mehrteilige Namen, akademische Grade, Registerangaben und Randvermerke.
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Häufige Fragen zu Beglaubigte Übersetzungen Deutsch–Katalanisch
Wer darf eine offizielle Deutsch–Katalanisch-Übersetzung erstellen?
Eine für Deutsch und Katalanisch von der Generalitat habilitierte und im zuständigen Register geführte Fachkraft. Für die Kalkulation helfen die Originaldateien oder eine repräsentative Auswahl. Der zuständige Projektmanager prüft dazu Dateien, Sprachkombination, Termin und Verwendungszweck.
Gilt dieses Angebot auch für andere Sprachen?
Die offizielle Leistung umfasst Deutsch–Katalanisch und Katalanisch–Deutsch. Zielmarkt und Empfängerkreis bestimmen Terminologie, Sprachvariante und Register. Der zuständige Projektmanager prüft dazu Dateien, Sprachkombination, Termin und Verwendungszweck.
Welche Dokumente werden häufig bearbeitet?
Urkunden, Diplome, Registerauszüge, Vollmachten, notarielle Dokumente, Gerichtsschreiben und Unternehmensnachweise. Der Termin wird nach Prüfung von Umfang, Dateiformat und Kontrollbedarf bestätigt. Der zuständige Projektmanager prüft dazu Dateien, Sprachkombination, Termin und Verwendungszweck.
Kann ein spanisches Dokument direkt ins Katalanische übertragen werden?
Das ist eine andere Sprachkombination und nicht Gegenstand dieser Seite. Hier geht es ausschließlich um Deutsch und Katalanisch. Vorhandene Glossare und frühere Übersetzungen können nach einer Qualitätsprüfung übernommen werden.
Ist eine digitale Lieferung möglich?
Möglicherweise. Die konkrete Form hängt von der empfangenden Stelle und dem Verfahren ab und wird vor Auftragserteilung geprüft. Bei Folgeversionen werden neue und geänderte Passagen mit dem bestätigten Stand verglichen.
ISO 9001
ISO 17100
ISO 18587